Maklerprovision & Kosten in Österreich: Das sollten Sie über Immobilienmakler wissen

Alles Wichtige zur Maklerprovision.

Die Maklerprovision gehört zu den häufigsten Kostenfallen beim Immobilienverkauf – und führt oft zu Unsicherheiten. Wer übernimmt die Gebühren, wann werden sie fällig und wie unterscheiden sich die Vertragsarten? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie viel ein Immobilienmakler in Österreich kosten darf, was gesetzlich geregelt ist und wie Sie beim Immobilienverkauf finanziell gut aufgestellt sind.

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Warum ist die Maklerprovision bei Immobilienmaklern aktuell ein Thema?

In den letzten Jahren ist die Diskussion um Immobilienmaklerkosten intensiver geworden. Besonders bei Immobilien in Ballungsräumen wie Graz oder Wien, wo hohe Verkaufspreise auf teils undurchsichtige Provisionen treffen, fordern viele Eigentümer mehr Transparenz. Zudem bringt die Einführung des Bestellerprinzips bei Mietobjekten neue Dynamik in die Debatte. Auch der Wunsch vieler Käufer, die Immobilienmaklerkosten zu senken, führt zu einem Umdenken bei der Vertragsgestaltung.

Was ist bei der Maklerprovision zu beachten?

Gesetzliche Regelungen & Provisionshöhen

Die Höhe der Maklerprovision ist in Österreich gesetzlich gedeckelt. Bei Kaufobjekten darf sie für eine Vertragsseite maximal 3 % des Kaufpreises betragen, zuzüglich 20 % USt. Eine beidseitige Verrechnung (vom Käufer und Verkäufer) ist erlaubt, sofern ein Vermittlungserfolg gegeben ist.

Wer zahlt die Provision – Käufer oder Verkäufer?

In Österreich ist es üblich, dass beide Parteien eine Provision zahlen. Doch: Es kommt auf den Maklervertrag an. Bei einem Alleinauftrag mit dem Verkäufer kann die gesamte Provision auch diesem angelastet werden. Transparente Vertragsgestaltung ist daher das A und O.

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Unterschiede zwischen Alleinauftrag und Allgemeinauftrag

Beim Allgemeinvermittlerauftrag können mehrere Immobilienmakler parallel beauftragt werden. Ohne Exklusivität fehlt oft die Motivation für gezielte Vermarktung.

Beim Alleinvermittlerauftrag arbeitet nur ein Immobilienmakler exklusiv. Dadurch steigt das Engagement, z. B. bei Exposés oder Besichtigungen. Der Vertrag sollte eine Laufzeit und klare Kündigungsfristen enthalten.

Beim einfachen Alleinvermittlerauftrag darf der Eigentümer auch selbst verkaufen. Beim qualifizierten Alleinvermittlerauftrag ist das ausgeschlossen. Diese Wahl beeinflusst direkt die Provisionsregelung.

Wussten Sie schon?

In Österreich gilt seit 2023 das Bestellerprinzip für Mietwohnungen: Wer den Immobilienmakler beauftragt, zahlt. Beim Immobilienverkauf gibt es keine gesetzliche Regelung – hier entscheidet der Maklervertrag.

Schritt-für-Schritt-Erklärung: So berechnen sich die Maklerkosten

  1. Verkaufspreis festlegen
  2. Vertragsart (Alleinvermittler- oder Allgemeinauftrag) definieren
  3. Provisionssatz laut Immobilienmaklervereinbarung prüfen
  4. Umsatzsteuer hinzurechnen
  5. Klären, ob eine doppelte Verrechnung stattfindet

Ein Beispiel: Verkaufspreis €400.000, Immobilienmaklerprovision 3 % zzgl. USt = €14.400, wenn beide Parteien zahlen.

So vermeiden Sie unnötige Kosten

Ein häufiger Fehler besteht darin, einen Immobilienmaklervertrag zu unterschreiben, ohne die genauen Leistungen und Pflichten zu verstehen. Achten Sie darauf, dass alle Kosten, Leistungen und Kündigungsfristen klar im Vertrag geregelt sind. Vergleichen Sie außerdem mehrere Angebote und holen Sie bei Unsicherheit eine zweite Meinung ein – das kann spätere Konflikte und unnötige Zahlungen verhindern. Auch ein Blick auf Online-Bewertungen und Empfehlungen kann helfen, die richtige Wahl zu treffen. Vergleichen Sie die Leistungen regionaler Makler und finden Sie den passenden Makler in Graz für Ihre Immobilie.

Fazit & Ihre nächsten Schritte

Die Maklerprovision ist ein relevanter Kostenpunkt – aber bei kluger Planung auch kalkulierbar. Wer den passenden Immobilienmakler wählt, kann durch transparente Vereinbarungen viel Geld sparen und unnötige Risiken vermeiden. Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Verkaufskosten. In unserem Ratgeber erfahren Sie den kompletten Ablauf, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten – Schritt für Schritt.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist die übliche Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Österreich?

    Die Maklerprovision beträgt in der Regel 3 % des Kaufpreises für jede Vertragspartei zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.

  • Wann ist die Maklerprovision fällig?

    Die Maklerprovision wird erst mit dem rechtsgültigen Abschluss des Kaufvertrags fällig.

  • Kann man die Maklerprovision verhandeln?

    Ja, besonders bei höheren Immobilienpreisen kann die Provision verhandelt werden.

  • Was passiert, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?

    In der Regel fällt keine Provision an, solange keine speziellen vertraglichen Regelungen getroffen wurden.

  • Wie erkennt man einen fairen Immobilienmakler?

    Ein fairer Immobilienmakler zeichnet sich durch Transparenz, nachvollziehbare Gebühren und umfassende Beratung aus.

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  • Was bedeutet Doppelmakler in Österreich?

    Immobilienmarkler die als Doppelmakler agieren, vertreten sowohl Käufer als auch Verkäufer und dürfen von beiden eine Provision verlangen, sofern dies transparent vereinbart wurde.

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  • Darf die Provision auch bei Scheitern des Kaufs verlangt werden?

    Nur wenn der Kunde schuldhaft vom Kauf zurücktritt, kann eine Provision fällig werden.

  • Wie kann ich die Maklerprovision steuerlich geltend machen?

    Bei gewerblich genutzten oder vermieteten Immobilien kann die Provision steuerlich absetzbar sein. Hierzu ist eine Rücksprache mit dem Steuerberater sinnvoll.

  • Ist das Bestellerprinzip auch beim Immobilienverkauf gültig?

    Nein, das Bestellerprinzip gilt nur bei Mietverhältnissen, nicht beim Immobilienverkauf.

  • Wie kann ich die Provision umgehen?

    Nur durch einen Eigenverkauf ohne Einschaltung eines Immobilienmaklers kann die Zahlung einer Provision vermieden werden.

  • Gibt es einen Provisionsrechner?

    Ja, viele Immobilienportale stellen kostenlose Online-Rechner zur Verfügung, mit denen sich die voraussichtliche Provision berechnen lässt.

  • Was tun bei Streit um die Provision?

    Im Streitfall empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts oder die Anrufung einer Schlichtungsstelle.

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