Warum ist die Maklerprovision bei Immobilienmaklern aktuell ein Thema?
In den letzten Jahren ist die Diskussion um Immobilienmaklerkosten intensiver geworden. Besonders bei Immobilien in Ballungsräumen wie Graz oder Wien, wo hohe Verkaufspreise auf teils undurchsichtige Provisionen treffen, fordern viele Eigentümer mehr Transparenz. Zudem bringt die Einführung des Bestellerprinzips bei Mietobjekten neue Dynamik in die Debatte. Auch der Wunsch vieler Käufer, die Immobilienmaklerkosten zu senken, führt zu einem Umdenken bei der Vertragsgestaltung.
Was ist bei der Maklerprovision zu beachten?
Gesetzliche Regelungen & Provisionshöhen
Die Höhe der Maklerprovision ist in Österreich gesetzlich gedeckelt. Bei Kaufobjekten darf sie für eine Vertragsseite maximal 3 % des Kaufpreises betragen, zuzüglich 20 % USt. Eine beidseitige Verrechnung (vom Käufer und Verkäufer) ist erlaubt, sofern ein Vermittlungserfolg gegeben ist.
Wer zahlt die Provision – Käufer oder Verkäufer?
In Österreich ist es üblich, dass beide Parteien eine Provision zahlen. Doch: Es kommt auf den Maklervertrag an. Bei einem Alleinauftrag mit dem Verkäufer kann die gesamte Provision auch diesem angelastet werden. Transparente Vertragsgestaltung ist daher das A und O.
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Unterschiede zwischen Alleinauftrag und Allgemeinauftrag
Beim Allgemeinvermittlerauftrag können mehrere Immobilienmakler parallel beauftragt werden. Ohne Exklusivität fehlt oft die Motivation für gezielte Vermarktung.
Beim Alleinvermittlerauftrag arbeitet nur ein Immobilienmakler exklusiv. Dadurch steigt das Engagement, z. B. bei Exposés oder Besichtigungen. Der Vertrag sollte eine Laufzeit und klare Kündigungsfristen enthalten.
Beim einfachen Alleinvermittlerauftrag darf der Eigentümer auch selbst verkaufen. Beim qualifizierten Alleinvermittlerauftrag ist das ausgeschlossen. Diese Wahl beeinflusst direkt die Provisionsregelung.
Wussten Sie schon?
In Österreich gilt seit 2023 das Bestellerprinzip für Mietwohnungen: Wer den Immobilienmakler beauftragt, zahlt. Beim Immobilienverkauf gibt es keine gesetzliche Regelung – hier entscheidet der Maklervertrag.

Schritt-für-Schritt-Erklärung: So berechnen sich die Maklerkosten
- Verkaufspreis festlegen
- Vertragsart (Alleinvermittler- oder Allgemeinauftrag) definieren
- Provisionssatz laut Immobilienmaklervereinbarung prüfen
- Umsatzsteuer hinzurechnen
- Klären, ob eine doppelte Verrechnung stattfindet
Ein Beispiel: Verkaufspreis €400.000, Immobilienmaklerprovision 3 % zzgl. USt = €14.400, wenn beide Parteien zahlen.
So vermeiden Sie unnötige Kosten
Ein häufiger Fehler besteht darin, einen Immobilienmaklervertrag zu unterschreiben, ohne die genauen Leistungen und Pflichten zu verstehen. Achten Sie darauf, dass alle Kosten, Leistungen und Kündigungsfristen klar im Vertrag geregelt sind. Vergleichen Sie außerdem mehrere Angebote und holen Sie bei Unsicherheit eine zweite Meinung ein – das kann spätere Konflikte und unnötige Zahlungen verhindern. Auch ein Blick auf Online-Bewertungen und Empfehlungen kann helfen, die richtige Wahl zu treffen. Vergleichen Sie die Leistungen regionaler Makler und finden Sie den passenden Makler in Graz für Ihre Immobilie.
Fazit & Ihre nächsten Schritte
Die Maklerprovision ist ein relevanter Kostenpunkt – aber bei kluger Planung auch kalkulierbar. Wer den passenden Immobilienmakler wählt, kann durch transparente Vereinbarungen viel Geld sparen und unnötige Risiken vermeiden. Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Verkaufskosten. In unserem Ratgeber erfahren Sie den kompletten Ablauf, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten – Schritt für Schritt.
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