Kaufnebenkosten: Alle Details, die Sie kennen sollten

Der Erwerb einer Immobilie ist ein großer finanzieller Schritt, der weit über den reinen Kaufpreis hinausgeht. Neben dem eigentlichen Kaufpreis fallen sogenannte Kaufnebenkosten an. Diese zusätzlichen Kosten machen rund 10–15 % des Kaufpreises aus und sollten in Ihrer Budgetplanung unbedingt berücksichtigt werden. Von Steuern und Gebühren bis hin zu Notarkosten und Maklerprovision – dieser Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Kaufnebenkosten, zeigt, wie Sie diese berechnen, und gibt Ihnen wertvolle Tipps, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Symbolbild Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf: Gebühren, Steuern und Notarkosten auf einen Blick
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Was sind Kaufnebenkosten, und warum sind sie wichtig?

Kaufnebenkosten sind alle zusätzlichen Ausgaben, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, jedoch nicht im Kaufpreis enthalten sind. Dazu gehören Steuern, Gebühren und Dienstleistungen, die im Rahmen der Übertragung des Eigentums notwendig werden. 
Viele Käufer unterschätzen diese Kosten und geraten dadurch in finanzielle Engpässe. Eine realistische Kalkulation der Gesamtkosten ist daher unverzichtbar, um eine Immobilie sicher finanzieren zu können. Ohne ausreichende Planung könnten wichtige Posten wie die Grunderwerbssteuer oder die Maklerprovision unerwartet zu einem Problem werden.

Die wichtigsten Kaufnebenkosten im Detail:

1. Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer ist eine der größten Kostenpositionen und wird vom Staat für den Erwerb von Immobilien erhoben. In Österreich beträgt sie:

  • 3,5 % des Kaufpreises
  • Bei Übertragungen innerhalb der Familie gilt ein ermäßigter Steuersatz.

Die Zahlung erfolgt direkt nach dem Kauf, und ohne diese Steuer ist eine Eintragung ins Grundbuch nicht möglich.


2. Grundbucheintragungsgebühr

Um als neuer Eigentümer rechtlich abgesichert zu sein, müssen Sie ins Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten dafür betragen:

  • 1,1 % des Kaufpreises

Die Grundbucheintragung erfolgt über das zuständige Bezirksgericht und ist eine der wichtigsten Formalitäten beim Immobilienkauf.


3. Maklerprovision

Die Maklerprovision beträgt üblicherweise 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % Umsatzsteuer. Es wird davon abgeraten, diese Kosten zu verhandeln, da ein Makler nicht nur den bestmöglichen Preis für Sie zu erzielen versucht, sondern auch optimale Bedingungen für beide Seiten aushandelt und den gesamten Kaufprozess professionell und objektiv begleitet. Von der Marktanalyse über die Verhandlung bis zur Vertragsabwicklung – die Leistungen eines Maklers sind umfassend und erleichtern Ihnen den Kauf/Verkauf erheblich.


4. Notar- und Rechtsanwaltskosten

Ein Notar oder Rechtsanwalt ist erforderlich, um den Kaufvertrag zu erstellen und die Beglaubigung für die Grundbucheintragung vorzunehmen. Die Kosten hierfür liegen bei rund 1-3 % des Kaufpreises. In der Regel werden diese Kosten vom Käufer getragen.
Ein erfahrener Notar/Rechtsanwalt stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und schützt beide Parteien vor möglichen rechtlichen Streitigkeiten.


5. Finanzierungskosten

Falls Sie einen Immobilienkredit aufnehmen, fallen weitere Kosten an. Dazu gehören:

  • Zinsen: Hauptkosten, abhängig von Kreditbetrag, Zinssatz und Laufzeit.
  • Bearbeitungsgebühren: Einmalige Kosten der Bank, meist 1–3 % des Kreditbetrags.
  • Notar- und Grundbuchkosten: Eintragung der Hypothek ins Grundbuch (ca. 1,2 % des Kreditbetrags).
  • Gebühren für Versicherungen: Gebäude- und Lebensversicherung als Absicherung.
  • Sonstige Kosten: Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung oder Bereitstellungszinsen bei nicht genutztem Kreditbetrag.


6. Kosten für den Energieausweis

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten hierfür liegen je nach Anbieter und Umfang zwischen 300 und 900 Euro.


7. Versicherungskosten

Eine Gebäudeversicherung ist bei den meisten Banken Voraussetzung für die Finanzierung. Die Kosten hängen von Alter, Zustand und Lage der Immobilie ab und sollten ebenfalls in die Kalkulation einbezogen werden.

Grafik: Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich – Übersicht über Notar, Steuer, Provision, Finanzierung und Energieausweis

Welche Kaufnebenkosten sind steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien sind folgende Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar:

  1. Grunderwerbssteuer (über AfA).
  2. Notar- und Grundbuchkosten.
  3. Maklerprovision.
  4. Finanzierungskosten (z. B. Bankgebühren, Zinsen).
  5. Gutachterkosten.

Nicht absetzbar: Bei privat genutzten Immobilien sind diese Kosten in der Regel nicht absetzbar.

Steuerliche Absetzbarkeit von Wohnrechtskosten – Das sollten Sie wissen


Die Kosten für die Eintragung eines Wohnrechts ins Grundbuch können in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden – etwa, wenn das Wohnrecht als Gegenleistung bei einer Vermietung oder Schenkung eingeräumt wird. Klären Sie die Details mit einem Steuerberater.

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Tipps zur Optimierung Ihrer Kaufnebenkosten

  1. Planung im Voraus: Kalkulieren Sie die Kaufnebenkosten realistisch und beziehen Sie diese in Ihre Finanzierung mit ein.
  2. Maklerleistungen nutzen: Ein Makler kann Ihnen helfen, den besten Preis und faire Bedingungen zu erzielen. Das rechtfertigt die Maklerprovision und kann Ihnen langfristig Zeit und Geld sparen.
  3. Finanzierungsangebote vergleichen: Vermeiden Sie unnötig hohe Bearbeitungsgebühren oder versteckte Kosten, indem Sie mehrere Angebote prüfen.
  4. Notarkosten vergleichen: Auch bei Notaren gibt es preisliche Unterschiede. Wählen Sie einen erfahrenen, aber kosteneffizienten Anbieter.
    Tipp: Rechtsanwälte bieten oft ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Eine Anfrage lohnt sich!
  5. Familienübertragungen nutzen: Bei Schenkungen und Erbschaften fallen reduzierte Steuersätze an. Prüfen Sie diese Option, falls sie infrage kommt.

Häufig gestellte Fragen

  • Was sind die Kaufnebenkosten bei Immobilien?

    Kaufnebenkosten umfassen Steuern, Gebühren und Dienstleistungen wie Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragungsgebühren, Maklerprovisionen und Notarkosten. Sie machen rund 10–15 % des Kaufpreises aus.

  • Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in Österreich?

    Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Für Schenkungen oder Erbschaften innerhalb der Familie gilt ein ermäßigter Steuersatz.

  • Wer zahlt die Kaufnebenkosten?

    In der Regel übernimmt der Käufer die Kaufnebenkosten, einschließlich Steuern und Gebühren. Der Verkäufer trägt meist nur Kosten wie die Löschung bestehender Belastungen. Die Maklerprovision wird in der Regel von beiden Parteien getragen.

  • Was sind die Unterschiede bei den Kaufnebenkosten zwischen Neubauten und Altbauten?

    Bei der Berechnung der Kaufnebenkosten gibt es grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Neubauten und Altbauten. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbucheintragungsgebühren und Maklerprovision fallen in beiden Fällen gleich an.

    Ausnahme: Beim Erwerb einer Immobilie für die gewerbliche Vermietung können steuerliche Besonderheiten gelten, beispielsweise bei einer Anlegerwohnung.

  • Kann man Kaufnebenkosten steuerlich absetzen?

    Ja, bei vermieteten Immobilien sind bestimmte Kaufnebenkosten wie Makler- und Finanzierungskosten steuerlich absetzbar. Bei privat genutzten Immobilien ist dies jedoch nur eingeschränkt möglich.

  • Gibt es besondere Kaufnebenkosten bei speziellen Immobilienarten?

    Ja, bei bestimmten Immobilienarten können zusätzliche Kaufnebenkosten anfallen. Beispielsweise können bei Anlegerwohnungen steuerliche Besonderheiten wie der Vorsteuerabzug die Kosten beeinflussen. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke können Gebühren für die Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde anfallen.

  • Mit welchen Kosten muss ich beim Kauf einer Eigentumswohnung rechnen?

    Rechnen Sie mit rund 10 % des Kaufpreises an Nebenkosten. Im Einzelnen: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbuch-Eintragungsgebühr plus 85 Euro Eingabengebühr, 1–3 % Vertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, sowie gegebenenfalls bis zu 3 % Maklerprovision zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Kreditfinanzierung kommen 1,2 % Pfandrechtseintragung vom Kreditbetrag hinzu. Ein Rechenbeispiel für eine Wohnung um 300.000 Euro: 10.500 Euro Grunderwerbsteuer, 3.300 Euro Eintragungsgebühr, 85 Euro Eingabengebühr — dazu Vertrags- und gegebenenfalls Maklerkosten.

  • Wie hoch sind die Nebenkosten beim Hauskauf?

    Beim Hauskauf gelten dieselben Sätze wie bei der Eigentumswohnung: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbuch-Eintragungsgebühr, 85 Euro Eingabengebühr, 1–3 % Vertragserrichtung zuzüglich Umsatzsteuer und bis zu 3 % Maklerprovision zuzüglich Umsatzsteuer. In Summe also etwa 10 % des Kaufpreises. Beim Haus kommen häufiger zusätzliche Posten dazu: Vermessungskosten bei ungeklärten Grenzen, Kosten für die Löschung alter Pfandrechte des Verkäufers und bei Bauland gegebenenfalls Aufschließungsabgaben. Diese Posten sollten Sie vor dem Kaufvertrag klären, nicht danach.

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  • Was kostet die Grundbucheintragung bei einem Immobilienkauf?

    Die Grundbucheintragung kostet 1,1 % des Kaufpreises der Immobilie. Falls ein Kredit aufgenommen wird, fallen zusätzlich 1,2 % der Kreditsumme für die Eintragung der Hypothek ins Grundbuch an.

  • Welche Kosten fallen bei der Eintragung eines Wohnrechts an?

    Die Eintragungsgebühr beträgt 1,1 % des Werts des Wohnrechts, der anhand der voraussichtlichen Laufzeit und der ortsüblichen Miete berechnet wird. Zusätzlich können Notarkosten für die Beglaubigung und geringe Verwaltungsgebühren anfallen.

  • Wie hoch sind die Notarkosten bei einem Kaufvertrag?

    Die Notarkosten variieren, betragen aber in der Regel 1–3 % des Kaufpreises, abhängig von der Komplexität des Vertrags.
    Tipp: Rechtsanwälte bieten oft ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Eine Anfrage lohnt sich!

  • Wie wirken sich Erbschaften oder Schenkungen auf Kaufnebenkosten aus?

    Bei Erbschaften und Schenkungen fallen in der Regel reduzierte Grunderwerbssteuersätze an. Für nahe Angehörige (z. B. Kinder, Ehepartner) beträgt die Steuer zwischen 0,5 % und 2 % des Grundstückswerts, abhängig von der Höhe des Werts.

    Die Grundbucheintragungsgebühr bleibt bei 1,1 % des Einheitswerts, was meist niedriger ist als der Marktwert.

  • Welche Nebenkosten entstehen bei einer Finanzierung?

    Bei der Finanzierung einer Immobilie entstehen Nebenkosten wie die Hypothekareintragungsgebühr (1,2 % der Kreditsumme), Bankbearbeitungsgebühren (1–3 % des Kreditbetrags), eventuelle Bereitstellungszinsen, Notarkosten für Beglaubigungen und Versicherungen wie Gebäude- oder Lebensversicherung.

  • Welche zusätzlichen Kosten können beim Kauf anfallen?

    Prüfungen durch Gutachter können zusätzliche Kosten verursachen, ebenso wie Ausgaben für Vermessungen, Baubewilligungen oder spezielle behördliche Anforderungen, etwa bei denkmalgeschützten Immobilien. Diese Nebenkosten variieren je nach Immobilie und den spezifischen Bedingungen des Kaufprozesses.

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